Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Autohaus am Prinzert Verkaufs GmbH & Co KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.prinzert.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Autohaus am Prinzert Verkaufs GmbH & Co KG
Heidelberger Str. 55-61
D-64285 Darmstadt
verkauf@prinzert.de
06151-3899 63
https://www.prinzert.de/standorte/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
1. Newsletter-Anmeldung
Im Bereich unserer Newsletter-Anmeldung fehlen derzeit noch notwendige Feldauszeichnungen (ARIA-Labels). Da dieser Bereich über ein Drittanbieter-Tool realisiert wird, sind wir in der Umsetzung auf die Kooperation und technische Anpassungen des Anbieters angewiesen. Wir stehen im Austausch mit dem Drittanbieter, um die Implementierung der fehlenden Feldauszeichnungen voranzutreiben und eine verbesserte Barrierefreiheit zu erreichen.
2. Unser integrierter Onlineshop für Auto-Zubehör und Räder, welcher von einem Drittanbieter-Tool bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht alle Merkmale einer vollständigen Barrierefreiheit auf. Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen sukzessive zu beheben.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Dies betrifft insbesondere tabellarische Leasingangebote, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden. Begründung der Unverhältnismäßigkeit: Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch Dritte
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2025 überprüft.